Fondation Little Dreams
1, Place du Marché
CH - 1260 Nyon Suisse
Tél : +41 22 994 40 14
Fax : +41 22 994 40 15

Little Dreams Zurich
229, Seefeldstrasse
CH - 8008 Zurich
Tél : +41 44 380 08 82
Fax . +41 44 380 08 84

Little Dreams Belgique
40C Rue Egide Van Ophem 
BE- 1180 Bruxelles
Tél. : +32 479 46 20 18

Little Dreams Etats-Unis
222 River Side Drive 8b
USA- 10025 New York City
Tél. : +1 212 864 97 00
Fax : +1 212 974 84 43

 

   

Was ist ein Vermächtnis? Jeder, der nach seinem Tod eine gemeinnützige Organisation unterstützen möchte, muss ein Testament verfassen. Ein Vermächtnis umfasst Rechte oder Dinge, die man einer oder mehreren Personen überlässt. Es handelt sich, anders ausgedrückt, um eine Übertragung von Dingen nach dem Tod. Das Recht des Vermächtnisnehmers beschränkt sich auf die Überlassung der Sache; er ist nicht an der Teilung der übrigen Hinterlassenschaft beteiligt.

Welche Testamentarten gibt es? 
Das Testament kann eigenhändig oder originalgetreu verfasst sein: Eigenhändig geschrieben: es muss vollständig von Hand geschrieben und mit Datum und Unterschrift versehen sein. Originalgetreu: es muss von einem Notar oder einem offiziellen Beamten in Anwesenheit von zwei Zeugen aufgesetzt sein.

Welche Modalitäten der Spende gibt es?
Das Vermächtnis: Sie können eine bestimmte Summe oder eine bestimmte Sache der Stiftung vermachen. Die Erbeneinsetzung: Sie können auch ein Teil Ihres Erbes (Anteil oder Prozentsatz) der Stiftung oder Ihrem Alleinerben vermachen. Achten Sie darauf, dass Sie nicht gesetzliche Reserven Ihrer Nachkommen oder Ihrer Eltern anbrechen. Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Ist die Bestellung eines Testamentsvollstreckers notwendig? Betrifft Ihr Erbe mehrere Personen, so wird die Bestellung eines Testamentsvollstreckers empfohlen. Bei komplizierten Fällen ist die Hinzuziehung eines spezialisierten Testamentvollstreckers (Anwalt, Notar, Bank, Treuhänder) sinnvoll.

Wo kann ich mein Testament hinterlegen? Wenn Sie einen Testamentsvollstrecker beauftragt haben, können Sie bei ihm das Testament hinterlegen. Ansonsten erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde, wo Sie Ihr Testament hinterlegen können.